Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
25.11.2008
Außerkrafttretensdatum
30.06.2021
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
§ 4.Paragraph 4,
Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in § 1 Z 1 bis 9 genannten Fahrzeugklassen durch die nach § 2 Z 2 Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen: Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in Paragraph eins, Ziffer eins bis 9 genannten Fahrzeugklassen durch die nach Paragraph 2, Ziffer 2, Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen:
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder Typendaten im Falle des Eigenimportes oder Händler-Eigenimportes von Kraftfahrzeugen,
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder Typendaten im Falle des Reimportes von Kraftfahrzeugen,
bei Umtypisierung auf die Fahrzeugklasse M1.
Anmerkung
jetzt § 5
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2021
Gesetzesnummer
20006083
Dokumentnummer
NOR40102712