Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
HR-Aufwandersatzverordnung 2008
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.10.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder der Hochschulräte
§ 2.Paragraph 2,
Den übrigen Mitgliedern der Hochschulräte der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €. Den übrigen Mitgliedern der Hochschulräte der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2016
Gesetzesnummer
20006081
Dokumentnummer
NOR40102698