HR-Aufwandersatzverordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2008,
Paragraph 2
01.10.2008
Den übrigen Mitgliedern der Hochschulräte der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.