Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka Art. 1

Kurztitel

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 386/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

05.11.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka wird das aus den Lageplänen, Plannummer ASFINAG: 3050925/020208/0-431/00000/S1V, Einlagen 0.1, 0.2.1 bis 0.2.4, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka zur Einsicht auf.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2025

Gesetzesnummer

20006063

Dokumentnummer

NOR40102345

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2008/386/A1/NOR40102345

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