Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 386 aus 2008,
römisch fünf
Artikel eins
05.11.2008
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka wird das aus den Lageplänen, Plannummer ASFINAG: 3050925/020208/0-431/00000/S1V, Einlagen 0.1, 0.2.1 bis 0.2.4, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Donnerskirchen, Schützen am Gebirge, Oslip, Eisenstadt und Trausdorf an der Wulka zur Einsicht auf.
28.08.2025
20006063
NOR40102345