Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.11.2008
Außerkrafttretensdatum
31.12.2025
Abkürzung
MLFGV 2008
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
Militärluftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen, einschließlich der nicht nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme und
militärisches Luftfahrtgerät, einschließlich der nur für die Eigenrettung bestimmten Fallschirme (Rettungsschirme).
Sie ist nicht auf Militärluftfahrzeuge anzuwenden, die über die Z 1 hinaus im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Für diese sind hinsichtlich der Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit die für die Zivil- oder Militärluftfahrt jeweils geltenden nationalen Bestimmungen anzuwenden.Sie ist nicht auf Militärluftfahrzeuge anzuwenden, die über die Ziffer eins, hinaus im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Für diese sind hinsichtlich der Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit die für die Zivil- oder Militärluftfahrt jeweils geltenden nationalen Bestimmungen anzuwenden.
Schlagworte
Zivilluftfahrt
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Gesetzesnummer
20006058
Dokumentnummer
NOR40102252