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Immobilienfonds-Prospektinhalt-Verordnung § 6

Kurztitel

Immobilienfonds-Prospektinhalt-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 314/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

06.09.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Kurze Beurteilung des Risikoprofils

Paragraph 6,

In Schema C Ziffer 2, des ImmoInvFG sind unter der Wortfolge „kurze Beurteilung des Risikoprofils“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. Ziffer eins
    Hinweis darauf, dass der Wert der Anlagen steigen und fallen kann und der Investor möglicherweise weniger als sein investiertes Kapital zurückbekommen kann;
  2. Ziffer 2
    Hinweis darauf, dass alle im vereinfachten Prospekt beschriebenen Risiken im vollständigen Prospekt ausführlicher dargestellt werden;
  3. Ziffer 3
    Angabe aller wesentlichen und konkreten Risiken, die mit dem Investment verbunden sind, wobei die Auflistung der Risiken nach ihrer proportionalen Bedeutung für das individuelle Risikoprofil des Immobilienfonds vorzunehmen ist. Die Wesentlichkeit des Risikos ist auf Basis der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts zu bemessen. Zu diesen Risiken zählen:
    1. Litera a
      das Risiko, dass der gesamte Markt einer Assetklasse sich negativ entwickelt und dass dies den Preis und Wert dieser Anlagen negativ beeinflusst (Marktrisiko);
    2. Litera b
      das Risiko, dass ein Emittent oder eine Gegenpartei seinen oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann (Kreditrisiko);
    3. Litera c
      das Risiko, dass eine Transaktion innerhalb eines Transfersystems nicht wie erwartet abgewickelt wird, da eine Gegenpartei nicht fristgerecht oder nicht wie erwartet zahlt oder liefert (Erfüllungsrisiko);
    4. Litera d
      das Risiko, dass Mieteinnahmen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Höhe oder nicht über die vereinbarte Dauer entrichtet werden (Bonitätsrisiko);
    5. Litera e
      das Risiko von Leerständen bei Immobilien;
    6. Litera f
      das Risiko, dass eine Position nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis liquidiert werden kann (Liquiditätsrisiko);
    7. Litera g
      das Risiko, dass der Wert der Veranlagungen durch Änderungen des Wechselkurses beeinflusst wird (Wechselkurs- oder Währungsrisiko);
    8. Litera h
      die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte geographische Gebiete, Branchen, Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind (Klumpenrisiko);
    9. Litera i
      das Risiko des Verlustes von auf Depot liegenden Vermögensgegenständen durch Insolvenz, Fahrlässigkeit oder betrügerische Handlung der Depotbank oder des Drittverwahrers (Verwahrrisiko);
    10. Litera j
      das Risiko, dass unvorhergesehene oder höhere Aufwendungen für den Werterhalt einer Immobilie erforderlich sind, beispielsweise zur Behebung von Schäden aus Elementarereignissen, von Baumängeln oder von Altlasten;
    11. Litera k
      das Performancerisiko, sowie Information darüber, ob Garantien Dritter bestehen und ob solche Garantien eingeschränkt sind;
    12. Litera l
      die Information über die Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber;
    13. Litera m
      das Inflationsrisiko;
    14. Litera n
      das Risiko betreffend das Kapital des Immobilienfonds;
    15. Litera o
      das Risiko der Änderung der sonstigen Rahmenbedingungen, wie unter anderem Steuervorschriften;
  4. Ziffer 4
    Angabe der Mietzinsausfallrate, welche die Mietzinsausfälle als Prozentsatz der Soll-Nettomietzinsen darstellt. Die Berechnung erfolgt gemäß den Bestimmungen in Anlage römisch zwei.

Schlagworte

Wechselkursrisiko

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2013

Gesetzesnummer

20005970

Dokumentnummer

NOR40101510

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