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Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen Anl. 1/2B

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 190/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/2B

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 4 Abs. 3).

Text

Anlage A2B LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HERRENKLEIDERMACHER/INNEN römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

1.

2.

3.

4.

Summe

1.

Religion

1

1

0

0

2

(römisch drei)

2.

Wirtschaft und Recht

 

 

 

 

 

 

2.1

Unternehmensführung

2

2

2

2

8

römisch eins

2.2

Wirtschaftsrecht

0

0

1

1

2

römisch drei

2.3

Mitarbeiter/innenführung und Lehrlingsausbildung

1

1

0

0

2

römisch zwei

3.

Mode- und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

3.1

Textiltechnologie

1

1

1

1

4

römisch drei

3.2

Kund/innenberatung

0

0

1

1

2

römisch zwei

3.3

Entwurf- und Modezeichnen

2

0

2

0

4

römisch drei

4.

Angewandtes Modedesign Herren

 

 

 

 

 

 

4.1

Schnittkonstruktion, Modellgestaltung und Schnittoptimierung2

3

3

3

3

12

römisch zwei

4.2

Werkstätte und Fertigungstechnik

10

10

10

10

40

römisch vier

 

Gesamtwochenstundenzahl

20

18

20

18

76

 

B.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen3

 

 

 

 

 

 

C.

Förderunterricht3

 

 

 

 

 

 

____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung

3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Meisterschule für Berufstätige für Herrenkleidermacher/innen vermittelt im Sinne des Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung die für den Zugang zum Gewerbe der Herrenkleidermacher erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Sie befähigt die Absolventinnen und Absolventen nach entsprechender Praxis das Gewerbe der Herrenkleidermacher selbstständig auszuüben.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    sie verfügen über ein breites Spektrum an theoretischem und praktischen Wissen für ihre Berufsausübung;
  • Strichaufzählung
    sie können Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle in ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    sie können Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen;
  • Strichaufzählung
    sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit berufsbegleitenden und lebenslangen Lernens;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz;
  • Strichaufzählung
    sie können Wissen über betriebliche Organisationsabläufe von der Idee bis zur Vermarktung anwenden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über die entsprechende Handlungskompetenz;
  • Strichaufzählung
    sie können sich mit Fragen der Geschlechterverhältnisse und der Gleichstellung von Geschlechtern auseinandersetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, SchOG) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Ausbildungsgang an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, sozialen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Wochenstundenausmaß maximal eines Pflichtgegenstandes kann, sofern dieser mindestens sechs Semesterwochenstunden umfasst, um zwei Semesterwochenstunden reduziert werden. Diese Wochenstunden können zur Schaffung eines neuen Pflichtgegenstandes oder zur Erhöhung der Wochenstunden eines bestehenden Pflichtgegenstandes (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) verwendet werden.

Stundenreduzierungen und -erhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Semesterwochenstunden möglich.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände darf 76 Semesterwochenstunden nicht über- oder unterschreiten.

Pro Ausbildungsgang kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Lehrstoffverteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dabei ist auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen sowie die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus Bedacht zu nehmen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Fernunterricht:

Es können Formen des Fernunterrichts vorgesehen werden, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes auf Grundlage der Unterrichtsarbeit in der Sozialphase und von zur Verfügung gestelltem Lernmaterial in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Studierenden sich unter fachkundiger Anleitung mit Gleichstellungs- und Diversitätsfragen auseinandersetzen können. Stereotypisierungen ist im Sinne einer geschlechterreflexiven Pädagogik auch im Unterricht selbst entgegenzuwirken, um die vorhandenen Potentiale aller möglichst breit zu aktivieren.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Zu den Unterrichtsprinzipien zählt insbesondere die Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung – Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und , -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache der Lehrenden bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden.
  • Strichaufzählung
    Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Dies gilt insbesondere auch für Gender- und Diversitätskompetenzen.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit den bisherigen Erfahrungen und der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    Sprachheterogenität stellt im Unterricht erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Recht:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Methodik und didaktische Grundsätze im Bereich des Fernunterrichts:

Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium) sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.

Im Rahmen der Individualphase sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten mit entsprechenden Aufgabenstellungen gewährleisten eine selbstständige Ausarbeitung;
  • Strichaufzählung
    Lernunterlagen werden durch Zusammenfassungen, Selbstprüfungsaufgaben sowie Fallstudien u.ä. ergänzt.

Im Rahmen der Sozialphase sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    durch die direkte Vermittlung von Lerninhalten und die daraus resultierende soziale Interaktion können die Studierenden ihre soziale Kompetenz weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    durch Reflexion und Diskussion der selbstständig erarbeiteten Lerninhalte werden Studierende ermutigt, sich mit dem Stoff konstruktiv auseinanderzusetzen und verschiedene Aspekte herauszuarbeiten;
  • Strichaufzählung
    durch die Einbeziehung der in den Individualphasen erarbeiteten Lerninhalte können alle Studierenden daraus Nutzen ziehen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offenes Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (z. B. Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den anderen Studierenden elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

e) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

f) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.

g) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.

i) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.

j) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

k) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. WIRTSCHAFT UND RECHT 2.1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere die Buchführung eines Klein- oder Mittelbetriebes organisieren.

Lehrstoff:

Buchführung:

Organisatorische und rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens.

Belege und Bücher der Doppelten Buchhaltung und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle:

Verbuchung auch anhand von Belegen.

Bilanz und Bilanzkennzahlen; Zusammenarbeit mit dem Steuerberater/der Steuerberaterin.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kommunikationssituationen mündlich und schriftlich bewältigen;
  • Strichaufzählung
    die in der Praxis üblichen Schriftstücke verstehen, exakt und verständlich abfassen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Entscheidungen auf Grund der relevanten wirtschaftlichen, soziologischen und rechtlichen Faktoren treffen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen der betrieblichen Organisation und der Unternehmensführung unterscheiden und gezielt anwenden.

Lehrstoff:

Unternehmensführung:

Finanzierung; Unternehmensgründung; Rechtsformen; Beschaffung und Lagerwesen; Produktion; Vertrieb.

Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationshilfsmittel (insbesondere EDV-Einsatz); Planung und Kontrolle.

Kommunikation:

Formulierung von Sachverhalten, Stellungnahmen, Notizen und betrieblichen Schriftstücken.

Texte, Grafiken und Schaubilder (Kommentar, Bewertung, Argumentation, Präsentation).

Inner- und außerbetriebliche Kommunikation (Lieferanten/Lieferantinnen, Kunden/Kundinnen, Kreditinstitute, Behörden u.a.).

Informationsbeschaffung und -sichtung, Interpretation.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse der Kostenrechnung für die Kalkulation anwenden;
  • Strichaufzählung
    die in der Personalverrechnung erforderlichen Aufzeichnungen und Abrechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Kosten und Betriebsergebnis; Vollkostenrechnung (insbesondere Kalkulation); Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung:

Aufgaben der Lohnverrechnung; Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; innerbetriebliche und außerbetriebliche Abrechnung (laufende und sonstige Bezüge).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität insbesondere im Bereich der Textilwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich mit Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien unterscheiden und entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Unternehmen und Markt:

Wirtschaftssysteme; Angebot und Nachfrage: Preisbildung; Sozialpartnerschaft (insbesondere Organisation der Interessenvertretung); internationale Handelsbeziehungen (insbesondere Europäische Union).

Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft.

Marketing:

Absatzpolitische Instrumentarien (insbesondere Werbung und Verkaufsförderung).

2.2 WIRTSCHAFTSRECHT

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen.

Lehrstoff:

Recht:

Rechtsordnung; rechtliche Grundbegriffe, Vertrag; Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerbe-, Bau-, Schadenersatz- und Konsumentenschutzrecht; Sicherstellung von Forderungen; Insolvenzrecht; aushangpflichtige Gesetze.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Bestimmungen situationsgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Steuerrecht:

Einkommens-, Lohn-, Kapitalertrags-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer; Verkehr mit dem Finanzamt, Finanzstrafrecht.

2.3 MITARBEITER/INNENFÜHRUNG UND LEHRLINGSAUSBILDUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, kooperativ und konfliktlösend führen sowie Fachwissen vermitteln;
  • Strichaufzählung
    auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und der betrieblichen Erfordernisse Aus- und Weiterbildungspläne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere auch für Lehrlinge, erstellen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    arbeitsrechtliche Bestimmungen situationsgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenführung:

Führungsstile, Motivation, Kontrolle.

Personalmanagement:

Personalplanung und -beschaffung.

Ausbildungsplanung, -organisation und -kontrolle; inner- und überbetriebliche Weiterbildung.

Psychologie und Pädagogik:

Humanverhalten und -bedürfnisse; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    arbeitsrechtliche Bestimmungen situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    Regelungen des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Recht:

Grundsätze des aktuellen Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütung (Anforderungen an Arbeitsstätten, Lärm, Evaluierung, Präventivfachkräfte, Sozialversicherung, Arbeitsunfall, Meldepflichten).

3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 TEXTILTECHNOLOGIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in den Bereichen Faseraufbau, Fasereigenschaften nachweisen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaftscharakteristika von Garnen und Zwirnen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern;
  • Strichaufzählung
    die im Handel befindlichen Stoffe und Materialien sicher bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Veredelungstechnologien und Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf Gebrauch und Pflege erläutern.

Lehrstoff:

Textile Fasern:

Naturfasern. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Fasermischungen.

Textile Fäden:

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden .

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in den Bereichen Faseraufbau, Fasereigenschaften nachweisen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaftscharakteristika von Garnen und Zwirnen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern;
  • Strichaufzählung
    die im Handel befindlichen Stoffe und Materialien sicher bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Veredelungstechnologien und Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf Gebrauch und Pflege erläutern.

Lehrstoff:

Textile Fasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Faseraufbau unter Einbeziehung der daraus resultierenden Faser-, Pflege- und Verarbeitungseigenschaften.

Textile Fäden:

Herstellungsverfahren von Spinnfasergarnen.

Merkmale und Einsatzgebiete linienförmiger textiler Gebilde.

Garne. Zwirne. Effektgarne. Effektzwirne.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Fasern und Fäden.

3. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in den Bereichen Faseraufbau, Fasereigenschaften nachweisen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaftscharakteristika von Garnen und Zwirnen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern;
  • Strichaufzählung
    die ökologische und ökonomische Gestaltung der textilen Wertschöpfungskette beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die im Handel befindlichen Stoffe und Materialien sicher bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Veredelungstechnologien und Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf Gebrauch und Pflege erläutern.

Lehrstoff:

Textile Flächen:

Garne. Fasern. Kombinationen.

Veredelung/Appretur:

Farbgebung. Trockenappretur. Nassappretur.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in den Bereichen Faseraufbau, Fasereigenschaften nachweisen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaftscharakteristika von Garnen und Zwirnen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern;
  • Strichaufzählung
    die ökologische und ökonomische Gestaltung der textilen Wertschöpfungskette beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die im Handel befindlichen Stoffe und Materialien sicher bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Veredelungstechnologien und Eigenschaftsänderungen im Hinblick auf Gebrauch und Pflege erläutern.

Lehrstoff:

Zugehör:

Materialien und Einsatzgebiete.

Dekomponieren von Stoffen.

Material- und Stoffsammlung.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege der unterschiedlichen textilen Flächen.

3.2 KUND/INNENBERATUNG

3. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kenntnisse bei Beratungsgesprächen kundenorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kommunikations- und verkaufspsychologische Grundlagen anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen.

Lehrstoff:

Beratung von Kundinnen und Kunden:

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verkaufsgespräch.

Präsentation.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden und Flächen im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kenntnisse bei Beratungsgesprächen kundenorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kommunikations- und verkaufspsychologische Grundlagen anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen.

Lehrstoff:

Beratung von Kundinnen und Kunden:

Präsentation.

Beratungsgespräch im systemischen Kontext.

Konfliktgespräch.

Überzeugungsgespräch.

Eigenschaften, Einsatzgebiete und Pflege unterschiedlicher textiler Fasern, Fäden, Flächen und Zugehör im Hinblick auf die Beratung von Kundinnen und Kunden.

Anlegen und Ergänzen eines kundenorientierten Warenhandbuches.

3.3 ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Trends in der Herrenmode erkennen und mit eigenen Ideen vernetzen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Herrenkleidungsstücke unter Berücksichtigung von künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entwerfen;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe unter den Aspekten von Stil und Figur von Kunden erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Prozess vom Entwurf zur technischen Zeichnung bis zur Vorbereitung für die Fertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische CAD-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Trendforschung.

Moodboard.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Angewandte Farbenlehre.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Trends in der Herrenmode erkennen und mit eigenen Ideen vernetzen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Herrenkleidungsstücke unter Berücksichtigung von künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entwerfen;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe unter den Aspekten von Stil und Figur von Kunden erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Prozess vom Entwurf zur technischen Zeichnung bis zur Vorbereitung für die Fertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische CAD-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Trendforschung.

Modifizieren von Grundformen.

Proportionsstudien.

Kundenbezogene Entwürfe unter Beachtung der Durchführbarkeit.

Entwurfszeichnungen, Werkzeichnungen und Arbeitsskizzen als Grundlage für die Schnittkonstruktion und Fertigung.

Lookbook.

Themenbezogene Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.

Technische Zeichnungen mit CAD-Anwendung.

4. ANGEWANDTES MODEDESIGN HERREN 4.1 SCHNITTKONSTRUKTION, MODELLGESTALTUNG UND SCHNITTOPTIMIERUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maß nehmen;
  • Strichaufzählung
    Maße und gemessene Maße interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Proportionslinien analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Modellschnitte nach Modebild, Entwürfen und Skizzen erstellen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    kund/innenbedingte Wünsche schnitttechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Körperhaltungen und Körperformen erkennen und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre umsetzen.

Lehrstoff:

Maßnehmen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für die Produktsparten, Hose, Weste und Sakko.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maß nehmen;
  • Strichaufzählung
    Maße und gemessene Maße interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Proportionslinien analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Modellschnitte nach Modebild, Entwürfen und Skizzen erstellen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    kund/innenbedingte Wünsche schnitttechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Körperhaltungen und Körperformen erkennen und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Anspruchsvolle Modellschnitte.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maße und gemessene Maße interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Proportionslinien analysieren;
  • Strichaufzählung
    Modellschnitte nach Modebild, Entwürfen und Skizzen erstellen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    kund/innenbedingte Wünsche schnitttechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Körperhaltungen und Körperformen erkennen und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maße und gemessene Maße interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Proportionslinien analysieren;
  • Strichaufzählung
    Modellschnitte nach Modebild, Entwürfen und Skizzen erstellen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    kund/innenbedingte Wünsche schnitttechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Körperhaltungen und Körperformen erkennen und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Schnittabänderungen für die unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperformen.

Erweiterte Anwendungen wie z. B. Gesellschaftskleidung.

Schularbeiten:

Je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. und 2.Semester;

Sub-Litera, j, e eine zwei- oder dreistündige Schularbeit im 3. und 4. Semester.

4.2 WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungstechniken mit praxisorientiertem Arbeitstempo anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig mit hohem fachlichem Können Werkstücke von der Schnittkonstruktion über den Zuschnitt zum fertigen Stück produzieren;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Betriebsmittel arbeitstechnisch richtig einsetzen und sicherheitstechnisch betätigen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Wünsche von Kundinnen und Kunden zeigen, das entsprechende Material auswählen und Produkte wirtschaftlich umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dem Werkstück entsprechend Qualitätsanforderungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre anwenden.

Lehrstoff:

Technische Detailarbeiten und Übungen mit Werkstückbezug.

Modellentwicklungen und Verzierungstechniken.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Beachtung und Berücksichtigung von Körperformen und Wuchsabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungstechniken mit praxisorientiertem Arbeitstempo anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig mit hohem fachlichem Können Werkstücke von der Schnittkonstruktion über den Zuschnitt zum fertigen Stück produzieren;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Betriebsmittel arbeitstechnisch richtig einsetzen und sicherheitstechnisch betätigen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Wünsche von Kundinnen und Kunden zeigen, das entsprechende Material auswählen und Produkte wirtschaftlich umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dem Werkstück entsprechend Qualitätsanforderungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre anwenden.

Lehrstoff:

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Fachgerechter Einsatz von Einlage- und Futtermaterialien sowie Nähmaterialien.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Werkzeuge und Geräte einer modernen Betriebsausstattung.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse das Gewerbe selbstständig ausüben;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungstechniken mit praxisorientiertem Arbeitstempo anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig mit hohem fachlichem Können Werkstücke von der Schnittkonstruktion über den Zuschnitt zum fertigen Stück produzieren;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Betriebsmittel arbeitstechnisch richtig einsetzen und sicherheitstechnisch betätigen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Beratung von Kundinnen und Kunden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Wünsche von Kundinnen und Kunden zeigen, das entsprechende Material auswählen und Produkte wirtschaftlich umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dem Werkstück entsprechend Qualitätsanforderungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer selbstständigen Meistertätigkeit und Betriebsführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre anwenden.

Lehrstoff:

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Materialbedarfsermittlung und Kalkulation.

Maßnehmen. Anprobe und Abänderungslehre.

Körperformen und Figurabweichungen.

Qualitätssicherung und -kontrolle.

Betriebsorientierter Betriebsmitteleinsatz und Sicherheitstechnik.

Pflege, Wartung, Justierung und Störungsbehebung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse das Gewerbe selbstständig ausüben;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungstechniken mit praxisorientiertem Arbeitstempo anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig mit hohem fachlichem Können Werkstücke von der Schnittkonstruktion über den Zuschnitt zum fertigen Stück produzieren;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Betriebsmittel arbeitstechnisch richtig einsetzen und sicherheitstechnisch betätigen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der Beratung von Kundinnen und Kunden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Wünsche von Kundinnen und Kunden zeigen, das entsprechende Material auswählen und Produkte wirtschaftlich umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dem Werkstück entsprechend Qualitätsanforderungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer selbstständigen Meistertätigkeit und Betriebsführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Anproben durchführen und Abänderungslehre anwenden.

Lehrstoff:

Kundenorientierte Fertigung von Kleidungsstücken aus anspruchsvollen Stoffen mit hohen technischen Anforderungen.

Praktische Umsetzung der technischen Kenntnisse mit entsprechendem Betriebsmitteleinsatz.

Fachpraktische Abschlussarbeit in Werkstätte und Fertigungstechnik gemäß den Vorgaben der WKO.

Richtwert für die Arbeitszeit für die handwerkliche Arbeit laut WKO.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Schlagworte

Stundenerhöhung, Unterrichtsgestaltung, Informationssichtung, Personalbeschaffung, Ausbildungsorganisation, Ausbildungskontrolle, Humanbedürfnis, Qualitätskontrolle, Modetheorie, Entwurfzeichnen, Entwicklungsbedarf, Bedarfssituation, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Sozialphase, Lehrziel, Gleichstellungsfrage, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Wiederholungsphase, Genderkompetenz, Präsentationskompetenz, Informationstechnologie, Arbeitswelt, Lehrprozess, Informationsmedien, Expertinnenwissen, Lehrform, Einzelarbeit, Wissenserwerb, Theoriephase, Kleinbetrieb, Aufbauorganisation, Arbeitsmarktpolitik, Privatleben, Gewerberecht, Baurecht, Schadenersatzrecht, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Ausbildungsplan, Mitarbeiterführung, Lerntheorie, Motivationstheorie, Arbeitnehmerinnenschutz, Verarbeitungseigenschaft, Trageeigenschaft, Fasereigenschaft, Pflegeeigenschaft, Materialsammlung, Einlagematerial

Im RIS seit

07.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40223127

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