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Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen Anl. 1/11

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/11

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage A.1.1

              LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI

                     UND VERBUNDENE GEWERBE

                          (einjährig)

                        I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

A.   Pflichtgegenstände          Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

1.   Religion                         40                  (III)

2.   Wirtschaft und Recht            160                  (III)

3.   Mitarbeiterführung und

      –ausbildung                      40                  (III)

4.   Angewandte Informatik            80                   (I)

5.   Baubetrieb                      120                   (I)

6.   Technologie *2)               240(40)                 (I)

7.   Baukonstruktion                 120                   (I)

8.   Gebäude-, Gestaltungs- und

      Stillehre                        80                   (I)

9.   Form und Farbe                  120                   (I)

10.  Entwurf                         160                   (I)

11.  Werkstätte und

      Produktionstechnik              280                   IV

____________________________________________________________________

      Gesamtstundenzahl              1440

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

B.   Freigegenstände             Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

      Deutsch und Kommunikation        40                   (I)

      Englisch                         40                   (I)

      Angewandte Mathematik            40                   (I)

      Heraldik                         40                   III

      Schrift und Serigrafie           40                   III

      Spritztechniken                  40                   II

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Entwurf und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die Fertigungsprozesse, die dabei verwendeten Werkstoffe und Gerätschaften durch begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Ergänzung der Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung in der Planung (Entwurf, Werkzeichnung, Schablonenfertigung) und Organisieren von Projekten, fachlichen Abläufen und Berechnungen,
  • Strichaufzählung
    die fachlich-kreative und farbliche Gestaltung von Bau- und Objektflächen einschließlich Beurteilung, Vorbehandlung des Untergrundes und Nachbereitung behandelter Oberflächen,
  • Strichaufzählung
    Aufbringen ornamentaler Schriftblöcke und Kenntnisse der Heraldik,
  • Strichaufzählung
    Armierung von Wand- und Objektflächen sowie Wandbelebung mit zeitgemäßen Techniken,
  • Strichaufzählung
    der manuelle und maschinelle Umgang mit Beschichtungs- und Farbstoffen, Binde- und Verdünnungsmitteln sowie die selbstständige Herstellung von meisterlichen Werkstücken auf dafür geeigneten Maschinen und Fertigungseinrichtungen,
  • Strichaufzählung
    die Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben der Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normen sowie
  • Strichaufzählung
    die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage A.

5. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Aufgaben in baunebengewerblichen Betrieben selbstständig bewältigen und die Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen im Sinne einer zukunftsorientierten Unternehmensführung auswerten und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Baukörper normgerecht berechnen und das Aufmass für die Berechnung von Malerarbeiten erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die rechnerischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Kostenrechnung beherrschen.

Lehrstoff:

Grundlagen:

Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, - beurteilung, -verrechnung).

Termin- und Ablaufplanung:

Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.

Aufmassrechnung:

Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.

Kalkulation:

Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung;

Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung;

Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.

Leistungsbeschreibungen:

Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Abrechnung:

Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Maschinen, Geräte und Apparate kennen und ökologisch und ökonomisch einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Mauerwerksuntergrund und -beschichtungen bezüglich Materialien und Wechselwirkungen kennen, mit einfachen physikalischen und chemisch-technologischen Methoden prüfen, analysieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

Beschichtung:

Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.

Untergründe:

Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.

Bindemittel:

Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.

Farbmittel:

Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).

Werkstoffe:

Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen:

Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.

7. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für die Berufsausübung wichtigen technologischen und gesetzlichen Grundlagen des Bauens sowie die Funktionen von Bauteilen kennen;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Aufgaben des Berufes (Wärme- und Schalldämmung) lösen können.

Lehrstoff:

Bauwerk:

Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.

Gebäudeteile:

Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.

Bauphysik:

Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.

Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.

  1. Ziffer 8
    GEBÄUDE-, GESTALTUNGS- UND STILLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    grundlegende Fähigkeiten zur Gestaltung von Flächen, Räumen und Körpern erlangen;
  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der Bau-, Möbel- und Malstile sowie der Bildhauerei kennen;
  • Strichaufzählung
    das kunsthistorische Fachvokabular beherrschen sowie typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

Gestaltungsprinzipien:

Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen

Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei:

Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.

9. FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Form- und Farbbegriffe sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien im Fachgebiet kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Form, Fläche und Raum, Farb/Flächen- und Farb/Raum-Beziehungen sowie Farb/Licht/Raum-Wirkungen kennen und in praktischen Aufgabenstellungen umsetzen können.

Lehrstoff:

Grundelemente der formalen Gestaltung:

Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.

Grundelemente der farblichen Gestaltung:

Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.

Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung:

Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.

Schrift:

Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.

10. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    Möbel, Räume und Fassaden farblich gestalten und optisch verändern können;
  • Strichaufzählung
    ausführungsreife Entwürfe anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Illusions-, Architektur- und Kulissenmalerei, Farbentwürfe von Bühnen- und Szenenbildern sowie Schaubilder von Bühnenaufbauten und Dekorelementen anfertigen können.

Lehrstoff:

Darstellungstechniken:

Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.

Gestaltungstechniken:

Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.

  1. Ziffer 11
    WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Bau- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.

Malerei:

Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.

Dekorative Putztechniken:

Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.

Beschichtung:

Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.

Dekorationstechniken:

Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.

B. Freigegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ :

Siehe Anlage A.

HERALDIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.

Lehrstoff:

Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.

SCHRIFT UND SERIGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.

Lehrstoff:

Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.

SPRITZTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.

Lehrstoff:

Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Gebäudelehre, Gestaltungslehre,
Unternehmensführung, Gebäudefläche, Raumfläche, Einrichtungsfläche,
Formgestaltung, Baufläche, Wandfläche, Beschichtungsstoff,
Bindemittel, Hardware, Wartungsaufgabe, Bildungsaufgabe,
Personalbeschaffung, Personalauswahl, Personalbeurteilung,
Personalverrechnung, Terminplanung, Leistungseinheit,
Mauerwerkbeschichtung, Trockenmittel, Netzmittel, Verdickungsmittel,
Schleifmittel, Neutralisiermittel, Grundiermittel, Farbmittel,
Bindemittel, Dämmstoff, Faserplatte, Spanplatte, Holzdecke,
Stuckarbeit, Wärmedämmung, Holzverbindung, Baustil, Möbelstil,
Illusionsmalerei, Architekturmalerei, Möbelbemalung, Wandbemalung,
Bearbeitungsmöglichkeit, Baustoff, Sicherheitsvorschrift,
Freskotechnik, Sekkotechnik, Gipsschnitt, Kreideschnitt,
Außenlackierung, Holztechnik, Kleistertechnik, Tauchtechnik,
Fliestechnik, Schnürltechnik, Schwammtechnik, Wickeltechnik,
Spachteltechnik, Schabloniertechnik, Beiztechnik, Lasurtechnik,
Schildformen, Rangzeichen, Hochdruckspritze

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100407

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