Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                        Anlage A.1.1

              LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR MALEREI

                     UND VERBUNDENE GEWERBE

                          (einjährig)

                        I. STUNDENTAFEL *1)

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

A.   Pflichtgegenstände          Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

1.   Religion                         40                  (III)

2.   Wirtschaft und Recht            160                  (III)

3.   Mitarbeiterführung und

      –ausbildung                      40                  (III)

4.   Angewandte Informatik            80                   (I)

5.   Baubetrieb                      120                   (I)

6.   Technologie *2)               240(40)                 (I)

7.   Baukonstruktion                 120                   (I)

8.   Gebäude-, Gestaltungs- und

      Stillehre                        80                   (I)

9.   Form und Farbe                  120                   (I)

10.  Entwurf                         160                   (I)

11.  Werkstätte und

      Produktionstechnik              280                   IV

____________________________________________________________________

      Gesamtstundenzahl              1440

____________________________________________________________________

                                                         Lehrver-

B.   Freigegenstände             Jahresstunden        pflichtungs-

                                                          gruppe

____________________________________________________________________

      Deutsch und Kommunikation        40                   (I)

      Englisch                         40                   (I)

      Angewandte Mathematik            40                   (I)

      Heraldik                         40                   III

      Schrift und Serigrafie           40                   III

      Spritztechniken                  40                   II

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Malergewerbes einschließlich der verbundenen Handwerke ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Ausführung der Farbgestaltung, Bühnenmalerei, Beschichtung, Konservierung und Restaurierung von Gebäude-, Raum-, Einrichtungs- und Objektoberflächen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Form- und Farbgestaltung, Technologie, Stillehre, Baukonstruktion und Baubetrieb. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe liegen in den Bereichen des Entwurfs, der Materialauswahl, Schablonierung und Ausführung von Projekten im Fachbereich Malerei und Beschichtungstechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch einfache Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Beurteilung und Analyse von erforderlichen Vorarbeiten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage A.

5. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Grundlagen:

Planung und Steuerung, Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen (Personalbedarf, -beschaffung, -auswahl, - beurteilung, -verrechnung).

Termin- und Ablaufplanung:

Ausschreibung, Angebot, Leistungsvergabe, Auftragserteilung; Überprüfung der Ausführung, Abnahme und Übergabe von Leistungen, Mängelbehebung und Haftung.

Aufmassrechnung:

Aufmass und Abrechnung von Projekten nach Plänen und Naturmaßen; Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik, Berechnung nach Stückzahl, Längenausmaß, Flächenausmaß nach Fachnormen.

Kalkulation:

Kostenrechnung; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenerfassung;

Kostenstellen; Kostenträger (BAB, BÜB); Selbstkostenrechnung im lohnintensiven Handwerk; Preisberechnung einer Dienstleistung;

Ermittlung des Zeitbedarfes und des Materialverbrauches per Leistungs- oder Verrechnungseinheit.

Leistungsbeschreibungen:

Projektbearbeitung (Angebot, Auftrag), Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Abrechnung:

Teil- und Schlussrechnung, Nachkalkulation.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Beschichtung:

Beschichtungsmöglichkeiten, Beschichtungstechniken; Applikation (manuell und maschinell); mit Wasser oder Lösungsmittel verdünnbare Beschichtungsstoffe.

Untergründe:

Organische Untergründe – Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Gummi, Leder; anorganische Untergründe – Metalle, Glas, Putz, Beton, Mauerwerk.

Bindemittel:

Wässrige, ölige und lackartige Bindemittel.

Farbmittel:

Farbkörper (Pigmente, Erd-, Mineral- und Teerfarben-Extender), Farbstoffe (natürliche und künstliche), Verdünnungsmittel (Wasser, Lösungsmittel, Verdünnungen), Zusatzmittel (Trocken-, Netz-, Verdickungs- und Mattierungsmittel, Weichmacher, Bakterizide, Fungizide, Insektizide).

Werkstoffe:

Tapeten, Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Beizen, Polituren, Mattierungen; Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel, Kitte und Spachteln, Neutralisier- und Isoliermittel, Grundier- und Imprägniermittel).

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen:

Messen und Wägen (Einheiten, Bestimmungsmethoden), Trennverfahren, Konzentrationsbestimmungen; Vorbereitung und Installation von Probeplatten für eine Dauerbewitterung; Ausprüfung von Beschichtungen hinsichtlich ihrer physikalischen und chemisch-technologischen Eigenschaften; Untersuchung von Farb-, Binde- und Lösungsmitteln.

7. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Bauwerk:

Begriffe, Elemente, Bauweisen, Konstruktionssysteme.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine, Bindemittel, Beton, Faserzement, Verputz; Putzträger, Dämm- und Dichtungsstoffe, Faser-, Span- und Leichtbauplatten.

Gebäudeteile:

Mauerwerk, Bauarten, Fenster, Türen, Verglasungen, Sonnenschutz, Abdichtungen; Holz- und Massivdecken, Gewölbe, Stiegen, Fußböden, Putzträger, Stuck- und Verputzarbeiten.

Bauphysik:

Klimakarte, Wärmetransport, Wärmewiderstand, Verhalten, Berechnung und Dimensionierung von Dämmungen; gesetzliche Mindestdämmwerte (Taupunkt, Dampfdiffusion); technische Ausführung der Wärme- und Schalldämmung.

Verbindungsmittel; Holz- und Metallverbindungen.

  1. Ziffer 8
    GEBÄUDE-, GESTALTUNGS- UND STILLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Gestaltungsprinzipien:

Maße und Proportionen, Baukörper, Fassade; Zusammenhänge zwischen

Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Architektur, Raumgestaltung, Bildhauerei und Malerei:

Kunstübersicht bis zum 18. Jahrhundert; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart.

9. FORM UND FARBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Grundelemente der formalen Gestaltung:

Punkt, Linie (Abstrahierung, Stilisierung, Zeichnung), Fläche (Flächengliederungen), Körper, Raum; Proportionsstudien, Ordnungssysteme, perspektive Darstellungen.

Grundelemente der farblichen Gestaltung:

Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Farbordnungssysteme, Farbkontraste.

Grundelemente der Theatermalerei und Bühnengestaltung:

Tages- und Kunstlicht, Beleuchtung, Beleuchtungsarten, Licht- und Schattenwirkung, bühnengerechte Beleuchtung, Lichteffekte. Theaterdekorationen und Oberflächenbehandlung.

Schrift:

Untergrund, Werkzeuge, Schreibflüssigkeit; Pinselschrift an der Wand; einfache Zierschriften; Anpassung an Block, Achse, optische Mitte; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl; Schreiben, Zeichnen und Konstruieren von Gebrauchsschriften.

10. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Darstellungstechniken:

Dekorationstechniken (deckend und lasierend auf verschiedenen Untergründen), Übertragungsarten.

Darstellungsmotive:

Geometrisch aufgebaute Objekte; gegenständliche und abstrakte Darstellungen; komplexe Gegenstände, Raum, Wohnung, Haus, Fassade; Farbenentwürfe und Schaubilder; ornamentale und florale Flächengestaltung; Zierarten und Dekorationsmotive; Entwürfe und Schaubilder von Möbel-, Wand- und Fassadenbemalungen.

Gestaltungstechniken:

Bleistift, Pinsel, Feder (nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung); zeichnerische und malerische Darstellung von Gegenständen und Lebewesen.

  1. Ziffer 11
    WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Werkzeuge und Geräte:

Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Behandlung von Untergründen, zum Auftragen von Beschichtungsstoffen, zur Trockenzeitverkürzung, für Raumausstattung; Gerüste, Leitern und Hilfsgeräte.

Malerei:

Standardtechniken an Wand und Decken; dekorative Wandgestaltung mit verschiedenen Beschichtungsstoffen, Belagstoffen und Trockenmörtel.

Dekorative Putztechniken:

Fresko-, Sekko- und Sgraffitotechnik, Gips-, Kreide- und Mörtelschnitt.

Beschichtung:

Beschichtung von Holz, Metall und Kunststoff; Spritztechniken auf Holz und Putz; Außen- und Innenlackierungen auf Holz und Metall; Beschichtungen von Fenstern, Türen und Möbeln; verschiedene Lacktechniken auf Probeplatten.

Dekorationstechniken:

Dekorative Holz- und Metalltechniken; Kleister-, Tauch-, Flies- und Spritztechniken; Folienschnitt, Lackschliff, Kammzug, Airbrush; Schnürl-, Schwamm-, Wickel-, Spachtel-, Schablonier- und Modlertechnik; Beiz-, Lasur- und Patiniertechnik; Maserieren, Marmorieren, Vergolden, Versilbern und Bronzieren.

B. Freigegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ :

Siehe Anlage A.

HERALDIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die historische Bedeutung und den heutigen Stellenwert des Wappenwesens kennen und zeitgemäße Wappen gestalten und beschreiben können.

Lehrstoff:

Entwicklung und Funktion, Wappen, Wappenteile, Heroldsbilder, gemeine Figuren, Schild- und Helmformen, Rang- und Würdezeichen; heraldische Farben, Tinkturen.

SCHRIFT UND SERIGRAFIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen verschiedene Schriftformen beherrschen und anwenden können.

Lehrstoff:

Schriftzeichen, Monogramme und Signets, Schrift im Kunstwerk, Verbindung von Schrift und Ornamentik; bildhaft dargestellte Schriften, Computerschrift, Siebdruck; Fotomontagen, Collagen, Assemblagen; Zierschriften; Form, Gesetzmäßigkeit, Statik und Dynamik, Abstände, Schriftwahl.

SPRITZTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Berufsausübung erforderlichen Spritztechniken beherrschen und auswählen können.

Lehrstoff:

Luftdruckspritzen (Hochdruck- und Niederdruckspritzen); luftloses Spritzen (Airless); Luftpinseltechnik (Airbrush); elektrostatisches Spritzen (Pulverspritzen, Beflocken).

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Gebäudelehre, Gestaltungslehre,

Unternehmensführung, Gebäudefläche, Raumfläche, Einrichtungsfläche,

Formgestaltung, Baufläche, Wandfläche, Beschichtungsstoff,

Bindemittel, Hardware, Wartungsaufgabe, Bildungsaufgabe,

Personalbeschaffung, Personalauswahl, Personalbeurteilung,

Personalverrechnung, Terminplanung, Leistungseinheit,

Mauerwerkbeschichtung, Trockenmittel, Netzmittel, Verdickungsmittel,

Schleifmittel, Neutralisiermittel, Grundiermittel, Farbmittel,

Bindemittel, Dämmstoff, Faserplatte, Spanplatte, Holzdecke,

Stuckarbeit, Wärmedämmung, Holzverbindung, Baustil, Möbelstil,

Illusionsmalerei, Architekturmalerei, Möbelbemalung, Wandbemalung,

Bearbeitungsmöglichkeit, Baustoff, Sicherheitsvorschrift,

Freskotechnik, Sekkotechnik, Gipsschnitt, Kreideschnitt,

Außenlackierung, Holztechnik, Kleistertechnik, Tauchtechnik,

Fliestechnik, Schnürltechnik, Schwammtechnik, Wickeltechnik,

Spachteltechnik, Schabloniertechnik, Beiztechnik, Lasurtechnik,

Schildformen, Rangzeichen, Hochdruckspritze

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100407