(3)Absatz 3,Sind an der Herstellung der anerkannten Erzeugnisse nach § 3 Abs. 3 nacheinander mehrere Betriebe verschiedener Inhaber beteiligt, so ist eine Zulassung nur dann zu erteilen, wenn auch die anderen beteiligten Betriebe die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die Inhaber dieser Betriebe sich gegenüber der AMA schriftlich mit dem Antrag des Erstattungswerbers einverstanden erklären.Sind an der Herstellung der anerkannten Erzeugnisse nach Paragraph 3, Absatz 3, nacheinander mehrere Betriebe verschiedener Inhaber beteiligt, so ist eine Zulassung nur dann zu erteilen, wenn auch die anderen beteiligten Betriebe die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die Inhaber dieser Betriebe sich gegenüber der AMA schriftlich mit dem Antrag des Erstattungswerbers einverstanden erklären.