(2)Absatz 2,Die Meldung nach Abs. 1 hat frühestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Erstattung zu erfolgen, und bis 13 Uhr des der Anlieferung vorangehenden Arbeitstages bei der AMA einzulangen.Die Meldung nach Absatz eins, hat frühestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Erstattung zu erfolgen, und bis 13 Uhr des der Anlieferung vorangehenden Arbeitstages bei der AMA einzulangen.