Absatz eins,Die Vorausmeldung ist die Anmeldung zur besonderen Aufsicht. Sie hat per Fax bzw. E-Mail zu erfolgen und folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsNummer des Erstattungsbescheides. Ist noch kein Erstattungsbescheid erlassen worden, so ist eine eindeutige Bezugnahme zum Antrag auf Erstattung vorzunehmen,
- Ziffer 2Bezeichnung und KN-Code des Grunderzeugnisses,
- Ziffer 3Stärkelieferant,
- Ziffer 4Hersteller nach Artikel 2, Litera c, der VO (EG) Nr. 491 aus 2008,,
- Ziffer 5voraussichtliche Liefertage, sowie
- Ziffer 6Angabe der voraussichtlichen Liefermengen pro Liefertag.