Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ärztepoolverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
22.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ÄpV
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
Entziehung der Ermächtigung
§ 3.Paragraph 3,
Die Ermächtigung ist zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind, die Aufgaben nicht vorschriftsmäßig durchgeführt werden oder Missstände in der Gutachtenerstellung nachgewiesen sind.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2016
Gesetzesnummer
20005636
Dokumentnummer
NOR40094808