Kurztitel

Ärztepoolverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 21 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

22.01.2008

Text

Entziehung der Ermächtigung

Paragraph 3,

Die Ermächtigung ist zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind, die Aufgaben nicht vorschriftsmäßig durchgeführt werden oder Missstände in der Gutachtenerstellung nachgewiesen sind.