Bundesrecht konsolidiert

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Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung § 3

Kurztitel

Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 128/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2008

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EBEV

Index

93/01 Eisenbahn

Text

Formvorschriften

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Auf Unterlagen ist festzuhalten:
    1. Ziffer eins
      Name und Unterschrift des Eisenbahnunternehmens;
    2. Ziffer 2
      Name und Unterschrift des mit der Planung beauftragen Unternehmens, wenn dieser vom Eisenbahnunternehmen verschieden ist;
    3. Ziffer 3
      Bezeichnung des Bauvorhabens;
    4. Ziffer 4
      Inhalt der Unterlage, bei Plänen einschließlich des Maßstabs;
    5. Ziffer 5
      Ordnungs- und Versionsnummer;
    6. Ziffer 6
      Fertigstellungsdatum;
    7. Ziffer 7
      allfällige Planersatzvermerke.
  2. Absatz 2,Vor der Freigabe und Unterfertigung von geänderten Unterlagen ist die Versionsnummer anzupassen.
  3. Absatz 3,Durch die Bezeichnung des Bauvorhabens ist das Bauvorhaben hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen und gegebenenfalls der Lage nach zu beschreiben. Hiebei ist die Eisenbahnstrecke oder Eisenbahnanlage durch Angabe der Anfangs- und Endpunkte der Strecke, kilometrische oder sonst eindeutig definierte geografische Lage sowie die Kurzbezeichnung der Baumaßnahme anzugeben.
  4. Absatz 4,Unterlagen sind vom Eisenbahnunternehmen bis zur Außerbetriebnahme der Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen aufzubewahren. Unterlagen können vom Eisenbahnunternehmen in elektronischer Form archiviert werden, sofern durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass
    1. Ziffer eins
      alle Änderungen gegenüber freigegebenen Unterlagenversionen dokumentiert werden und überholte Unterlagenversionen erhalten bleiben;
    2. Ziffer 2
      ein Ausdruck in Papierform jederzeit möglich ist.

Schlagworte

Ordnungsnummer, Anfangspunkt

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016

Gesetzesnummer

20005772

Dokumentnummer

NOR40097608

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