Absatz eins,Auf Unterlagen ist festzuhalten:
- Ziffer einsName und Unterschrift des Eisenbahnunternehmens;
- Ziffer 2Name und Unterschrift des mit der Planung beauftragen Unternehmens, wenn dieser vom Eisenbahnunternehmen verschieden ist;
- Ziffer 3Bezeichnung des Bauvorhabens;
- Ziffer 4Inhalt der Unterlage, bei Plänen einschließlich des Maßstabs;
- Ziffer 5Ordnungs- und Versionsnummer;
- Ziffer 6Fertigstellungsdatum;
- Ziffer 7allfällige Planersatzvermerke.