Bundesrecht konsolidiert

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Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz § 1

Kurztitel

Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 110/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins,

Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von

  1. Ziffer eins
    im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
  2. Ziffer 2
    im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
  3. Ziffer 3
    im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016

Gesetzesnummer

20005755

Dokumentnummer

NOR40097497

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