im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2008,
Paragraph eins
01.04.2008
Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von