Kurztitel

Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2008

Text

Paragraph eins,

Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von

  1. Ziffer eins
    im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
  2. Ziffer 2
    im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
  3. Ziffer 3
    im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.