Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
2. Druckgeräte-Verbotsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
28.04.2007
Außerkrafttretensdatum
28.12.2015
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter § 1 angeführten Druckgeräte verboten. Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter Paragraph eins, angeführten Druckgeräte verboten.
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016
Gesetzesnummer
20005315
Dokumentnummer
NOR40087250