BGBl. II Nr. 96/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
28.04.2007
Außerkrafttretensdatum
28.12.2015
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter § 1 angeführten Druckgeräte verboten. Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter Paragraph eins, angeführten Druckgeräte verboten.