(2)Absatz 2,Durch diese Verordnung wird die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1999 zur Durchführung der Entscheidung 1999/280/EG des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse, 1999/566/EG, ABl. Nr. L 216 vom 14.08.1999 S. 8, durchgeführt.Durch diese Verordnung wird die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1999 zur Durchführung der Entscheidung 1999/280/EG des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse, 1999/566/EG, Amtsblatt Nummer L 216 vom 14.08.1999 Seite 8, durchgeführt.