Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan des BMSK § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des BMSK

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 329/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 472/2009

Titel

Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für
Soziales und Konsumentenschutz
StF: BGBl. II Nr. 329/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2005,, wird verordnet:

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales und, Konsumentenschutz

Inhaltsverzeichnis

Präambel

1. Hauptstück – Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

1. Ziele

  § 1 Ziele

2. Maßnahmen zur Zielerreichung

  § 2 Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der

      Organisationsentwicklung

  § 3 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

  § 4 Sprachliche Gleichbehandlung

  § 5 Informationsarbeit

  § 6 Ressourcen

  § 7 Informationsrechte

2. Hauptstück – Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  § 8 Kinderbetreuung und/oder Teilzeitbeschäftigung

  § 9 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

  § 10 Kinderbetreuungseinrichtungen

2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

  § 11 Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und

  Fortbildung

  § 12 Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen der

  Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4

  § 13 Basisausbildung

  § 14 Schulung von Führungskräften

  § 15 Vortragende und Unterrichtsmaterialien

3. Förderung des beruflichen Aufstieges

  § 16 Laufbahn- und Karriereplanung

  § 17 Besetzung von Führungspositionen

  § 18 Verbesserung der internen Information

4. Förderung des Wiedereinstiegs

  § 19 Information

  § 20 Gleitender Wiedereinstieg

  § 21 Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen

  1. Ziffer 5
    Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
    Paragraph 22, Förderung der Mitarbeit von Frauen
  2. Ziffer 6
    Inkrafttreten
    Paragraph 23, Inkrafttreten

Anlage Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile

Präambel

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik.

Schlagworte

Ausbildung, Verwendungsgruppe, Laufbahnplanung

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2010

Gesetzesnummer

20005542

Dokumentnummer

NOR30006111

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