Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geflügelpest-Verordnung 2007
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.11.2007
Außerkrafttretensdatum
21.10.2024
Index
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
1. Teil
Allgemeines, Überwachung und Biosicherheitsmaßnahmen
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung ist anzuwenden auf
die Überwachung von Geflügel, von anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und von Wildvögeln auf mögliche Anzeichen des Vorhandenseins des Erregers der Geflügelpest,
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Ausbruch oder Verbreitung der Geflügelpest und
Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen, wenn bei Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln der Verdacht auf oder der Ausbruch von Geflügelpest vorliegt.
(2)Absatz 2,Bei einem Ausbruch von Geflügelpest bei Wildvögeln ist die Wildvogel-Geflügelpestverordnung, BGBl. II Nr. 404/2006, anzuwenden.Bei einem Ausbruch von Geflügelpest bei Wildvögeln ist die Wildvogel-Geflügelpestverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 404 aus 2006,, anzuwenden.
Schlagworte
Schutzmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2024
Gesetzesnummer
20005527
Dokumentnummer
NOR40091960