Bundesrecht konsolidiert

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Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen Art. 1

Kurztitel

Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 298/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

31.10.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird für das Jahr 2007 sowie die folgenden Jahre mit 18 000 000 Euro jährlich festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2012

Gesetzesnummer

20005513

Dokumentnummer

NOR40091735

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