Kurztitel

Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

31.10.2007

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird für das Jahr 2007 sowie die folgenden Jahre mit 18 000 000 Euro jährlich festgesetzt.