Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, V 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, römisch fünf 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:
„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, idF BGBl. II 2002/37, war gesetzwidrig.“„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, in der Fassung BGBl. römisch zwei 2002/37, war gesetzwidrig.“