Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 26/2007

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

02.02.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, römisch fünf 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:

„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, in der Fassung BGBl. römisch zwei 2002/37, war gesetzwidrig.“

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2021

Gesetzesnummer

20005225

Dokumentnummer

NOR40086303

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2007/26/A1/NOR40086303

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