VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, gesetzwidrig war
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 26 aus 2007,
K
Artikel eins,
02.02.2007
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, römisch fünf 54-58/06-12, der Bundesregierung zugestellt am 25. Jänner 2007, zu Recht erkannt:
„Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache anzubringen sind, BGBl. 306, in der Fassung BGBl. römisch II 2002/37, war gesetzwidrig.“
21.09.2021
20005225
NOR40086303