Bundesrecht konsolidiert

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Hämovigilanz-Verordnung 2007 § 1

Kurztitel

Hämovigilanz-Verordnung 2007

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 155/2007 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 173/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.06.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

HäVO 2007

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung findet Anwendung auf Meldungen ernster unerwünschter Reaktionen oder ernster Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Gewinnung, Testung, Transfusion, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung von Blut oder Blutbestandteilen oder im Zusammenhang mit produktbezogenen Mängeln bei Blut oder Blutbestandteilen, nicht jedoch auf die Gewinnung und Testung von Blut oder Blutbestandteilen von Personen, denen Blut oder Blutbestandteile zu diagnostischen Zwecken im Rahmen ihrer ärztlichen Behandlung entnommen werden.

Im RIS seit

21.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017

Gesetzesnummer

20005372

Dokumentnummer

NOR40152101

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