Hämovigilanz-Verordnung 2007
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 2013,
römisch fünf
Paragraph eins
19.06.2013
HäVO 2007
82/04 Apotheken, Arzneimittel; 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Diese Verordnung findet Anwendung auf Meldungen ernster unerwünschter Reaktionen oder ernster Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Gewinnung, Testung, Transfusion, Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung von Blut oder Blutbestandteilen oder im Zusammenhang mit produktbezogenen Mängeln bei Blut oder Blutbestandteilen, nicht jedoch auf die Gewinnung und Testung von Blut oder Blutbestandteilen von Personen, denen Blut oder Blutbestandteile zu diagnostischen Zwecken im Rahmen ihrer ärztlichen Behandlung entnommen werden.
29.09.2017
20005372
NOR40152101