Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 147/2007 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 67/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Außerkrafttretensdatum

20.10.2025

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Im Sinne dieser Verordnung sind

  1. Ziffer eins
    Sachgüter:
    1. Litera a
      Produkte gemäß dem nach Paragraph 4, Absatz 5, des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Güterverzeichnis für den Produzierenden Bereich – ÖPRODCOM in der für die Berichtsperiode geltenden Fassung sowie
    2. Litera b
      Güter gemäß der nach Paragraph 4, Absatz 5, des Bundesstatistikgesetzes 2000 in der Bundesanstalt aufgelegten und unter der Internetadresse www.statistik.at veröffentlichten Grundsystematik der Güter – ÖCPA 2015 – Abschnitte B bis E;
  2. Ziffer 2
    Dienstleistungen: Dienstleistungen der Abschnitte H bis N gemäß der ÖNACE 2008;
  3. Ziffer 3
    branchenspezifische Strukturdaten von Sachgütern und Dienstleistungen: Informationen über die relative Bedeutung von Sachgütern und Dienstleistungen im gesamten Produktions-, Handels- und Investitionsspektrum von Meldeeinheiten und Branchen, die es erlauben, eine selektive Auswahl von Produkten und eine Gewichtungsstruktur auf der Elementarebene (Mikrogewichte) zu erstellen;
  4. Ziffer 4
    branchenspezifische Strukturdaten im Bausektor: Informationen über die relative Bedeutung von Einzelleistungen und Leistungsgruppen gemäß Bauleistungsbeschreibungen anhand von repräsentativen Bau-Ausschreibungsunterlagen, die die Leistungen, Mengen und Preise des Auftragnehmers enthalten und die es erlauben, eine selektive Auswahl von Bauleistungen und eine Gewichtungsstruktur auf der Elementarebene (Mikrogewichte) zu erstellen.

Schlagworte

Produktionsspektrum, Handelsspektrum

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2025

Gesetzesnummer

20005364

Dokumentnummer

NOR40242512

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2007/147/P2/NOR40242512

Navigation im Suchergebnis