Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Schlichtungskommission
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.01.2007
Außerkrafttretensdatum
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Zusammensetzung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Schlichtungskommission besteht aus einer Richterin oder einem Richter des Aktivstandes als Vorsitzender oder Vorsitzendem und vier Beisitzerinnen oder Beisitzern.
(2)Absatz 2,Im Fall der Verhinderung der oder des Vorsitzenden tritt an ihre oder seine Stelle ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist auch im Nicht-Vertretungsfall zu den Sitzungen und allfälligen mündlichen Verhandlungen einzuladen und nimmt an diesen ohne Stimme teil.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2016
Gesetzesnummer
20005217
Dokumentnummer
NOR40086217