Absatz eins,Die Schlichtungskommission besteht aus einer Richterin oder einem Richter des Aktivstandes als Vorsitzender oder Vorsitzendem und vier Beisitzerinnen oder Beisitzern.
Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Schlichtungskommission
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2007,
Paragraph eins
10.01.2007