Bundesrecht konsolidiert

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Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien und Einrichtung einer Überwachungszone § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien und Einrichtung einer Überwachungszone

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 58/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 80/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.02.2006

Außerkrafttretensdatum

22.02.2006

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien und Einrichtung einer Überwachungszone
StF: BGBl. II Nr. 58/2006

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraphen 2 c und 5 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2005,, werden zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien die im Anhang genannten Gebiete Kärntens und der Steiermark zur Überwachungszone erklärt und es wird verfügt:

Gesetzesnummer

20004577

Dokumentnummer

NOR30004998

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2006/58/P0/NOR30004998

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