Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien und
Einrichtung einer Überwachungszone
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 58 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2006,
13.02.2006
22.02.2006
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien und Einrichtung einer Überwachungszone
StF: BGBl. II Nr. 58/2006
idF:
BGBl. II Nr. 80/2006
Gemäß Paragraphen 2 c und 5 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2005,, werden zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus Slowenien die im Anhang genannten Gebiete Kärntens und der Steiermark zur Überwachungszone erklärt und es wird verfügt: