Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verordnung über empfohlene Impfungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
29.12.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine Impfung zur Vorbeugung vor Gefahren durch eine aktuelle bioterroristische Bedrohung und eine Impfung im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen oder kriegerischen Auseinandersetzungen stellt eine Impfung im Sinne des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes dar. Eine Impfung zur Vorbeugung vor Gefahren durch eine aktuelle bioterroristische Bedrohung und eine Impfung im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen oder kriegerischen Auseinandersetzungen stellt eine Impfung im Sinne des Paragraph eins b, Absatz 2, des Impfschadengesetzes dar.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2026
Gesetzesnummer
20005199
Dokumentnummer
NOR40086091