Verordnung über empfohlene Impfungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 526 aus 2006,
römisch fünf
Paragraph 3
29.12.2006
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Eine Impfung zur Vorbeugung vor Gefahren durch eine aktuelle bioterroristische Bedrohung und eine Impfung im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen oder kriegerischen Auseinandersetzungen stellt eine Impfung im Sinne des Paragraph eins b, Absatz 2, des Impfschadengesetzes dar.
15.01.2026
20005199
NOR40086091