Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
FinanzOnline-Erklärungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
28.12.2006
Außerkrafttretensdatum
09.07.2008
Abkürzung
FOnErklV
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen
32/04 Steuern vom Umsatz
32/05 Verbrauchsteuern
32/08 Sonstiges Steuerrecht
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz einsAuf elektronische Übermittlungen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, BGBl. II Nr. 192/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 436/2005, nicht mehr anzuwenden.Auf elektronische Übermittlungen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 2005,, nicht mehr anzuwenden. (2)Absatz 2Die elektronische Übermittlung der Unterlagen im Sinn des § 1 Abs. 2 ist erstmals anlässlich der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung 2006 zulässig.Die elektronische Übermittlung der Unterlagen im Sinn des Paragraph eins, Absatz 2, ist erstmals anlässlich der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung 2006 zulässig.
Schlagworte
Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
20005197
Dokumentnummer
NOR40086050