(2)Absatz 2,Der Hinweis gemäß § 62 Abs. 1 Z 2 hat zu lauten: „Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen“ oder „Dieses Produkt enthält (Bezeichnung des Organismus/der Organismen), genetisch verändert“.Der Hinweis gemäß Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 2, hat zu lauten: „Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen“ oder „Dieses Produkt enthält (Bezeichnung des Organismus/der Organismen), genetisch verändert“.