(2)Absatz 2,Die Preise gemäß Abs. 1 Z 1 sind ohne Importabgaben, ohne Import- oder Handelssteuern und ohne Transportspanne im Einfuhrland Österreich zu erfassen (CIF-Preise: Preise der Importgüter beim Übergang über die Staatsgrenze).Die Preise gemäß Absatz eins, Ziffer eins, sind ohne Importabgaben, ohne Import- oder Handelssteuern und ohne Transportspanne im Einfuhrland Österreich zu erfassen (CIF-Preise: Preise der Importgüter beim Übergang über die Staatsgrenze).