Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.10.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
18 Kundmachungswesen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens sind im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren.Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens sind im Bundesgesetzblatt römisch zwei zu verlautbaren.
(2)Absatz 2,Bereits auf andere Weise kundgemachte Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens können unbeschadet ihrer Geltung zusätzlich im Bundesgesetzblatt II verlautbart werden.Bereits auf andere Weise kundgemachte Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens können unbeschadet ihrer Geltung zusätzlich im Bundesgesetzblatt römisch zwei verlautbart werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2012
Gesetzesnummer
20004975
Dokumentnummer
NOR40081672