Kurztitel

Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt römisch zwei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2006

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens sind im Bundesgesetzblatt römisch zwei zu verlautbaren.
  2. Absatz 2,Bereits auf andere Weise kundgemachte Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens können unbeschadet ihrer Geltung zusätzlich im Bundesgesetzblatt römisch zwei verlautbart werden.