Bundesrecht konsolidiert

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Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung § 3

Kurztitel

Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 298/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

58/01 Bergrecht

Text

Anwesenheitspflicht

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Bei der Personenbeförderung müssen ständig geeignete Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer (Paragraph 4,) in der für die Sicherheit der beförderten Personen erforderlichen Anzahl anwesend sein.
  2. Absatz 2,Bei Fahrzeugen und Maschinen, die der Personenbeförderung dienen und die mit automatisierten Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen versehen sind, darf sich die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer vom Fahrzeug oder von der Maschine entfernen, soweit dies sicherheitstechnisch vertretbar ist. In diesem Fall ist die unmittelbare Anwesenheit der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers zumindest beim Ein- und Aussteigen der beförderten Personen erforderlich.

Schlagworte

Bedienungseinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2022

Gesetzesnummer

20004896

Dokumentnummer

NOR40081304

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