Kurztitel

Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2006

Index

58/01 Bergrecht

Text

Anwesenheitspflicht

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Bei der Personenbeförderung müssen ständig geeignete Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer (Paragraph 4,) in der für die Sicherheit der beförderten Personen erforderlichen Anzahl anwesend sein.
  2. Absatz 2,Bei Fahrzeugen und Maschinen, die der Personenbeförderung dienen und die mit automatisierten Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen versehen sind, darf sich die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer vom Fahrzeug oder von der Maschine entfernen, soweit dies sicherheitstechnisch vertretbar ist. In diesem Fall ist die unmittelbare Anwesenheit der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers zumindest beim Ein- und Aussteigen der beförderten Personen erforderlich.

Schlagworte

Bedienungseinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2022

Gesetzesnummer

20004896

Dokumentnummer

NOR40081304