Bundesrecht konsolidiert

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Zuordnung von Dienstgraden während einer Entsendung in das Ausland § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zuordnung von Dienstgraden während einer Entsendung in das Ausland

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 345/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2006

Außerkrafttretensdatum

01.12.2017

Index

43/01 Wehrrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Dienstgraden von Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, während einer Entsendung nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1997,.
  2. Absatz 2,Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2017

Gesetzesnummer

20004793

Dokumentnummer

NOR40079205

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