Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Dienstgraden von Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, während einer Entsendung nach Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 1997,.