Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Örtlicher Zuständigkeitsbereich der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernähungssicherheit GmbH
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2006
Außerkrafttretensdatum
17.12.2010
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Institute für Lebensmitteluntersuchung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Übernahme von amtlichen Proben gemäß § 36 Abs. 9 LMSVG wird wie folgt festgelegt: Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Institute für Lebensmitteluntersuchung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Übernahme von amtlichen Proben gemäß Paragraph 36, Absatz 9, LMSVG wird wie folgt festgelegt:
Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz für die Länder Steiermark und Kärnten und für die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf des Burgenlandes;
Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck für die Länder Tirol und Vorarlberg;
Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz für das Land Oberösterreich;
Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg für das Land Salzburg;
Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien für die Länder Wien und Niederösterreich sowie das Burgenland, ausgenommen die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011
Gesetzesnummer
20004767
Dokumentnummer
NOR40077690