Bundesrecht konsolidiert

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Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen § 2

Kurztitel

Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 195/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SUBV

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Paragraph 2,

Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der

  1. Ziffer eins
    Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
  2. Ziffer 2
    Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den Paragraphen 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2000,, für den Zugang zu Informationen, die als
    1. Litera a
      „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
    2. Litera b
      „GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
    3. Litera c
      „STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
    pro Person.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022

Gesetzesnummer

20004756

Dokumentnummer

NOR40077531

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2006/195/P2/NOR40077531

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