Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
ÖPA-Grundausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
11.04.2006
Außerkrafttretensdatum
31.12.2019
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Ziele der Grundausbildung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Das Österreichische Patentamt bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und individuell auf den Auszubildenden und seinen Arbeitsplatz abgestimmten Ausbildung.
(2)Absatz 2,Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind, dem Auszubildenden
jene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Arbeitsplatz erforderlich sind,
die Besonderheiten des Dienstes im Österreichischen Patentamt nahe zu bringen und
umfassende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Gesetzesnummer
20004691
Dokumentnummer
NOR40076945