Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.11.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StbP-V
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Prüfungsgebiete und Prüfungsstoff
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die einzelnen Prüfungsfragen sind aus den folgenden Prüfungsgebieten zu entnehmen und auf dem Prüfungsbogen entsprechend erkennbar zu machen:
Prüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien;
Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs;
Prüfungsgebiet 3: Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes.
(2)Absatz 2,Die Prüfungsgebiete 1 und 2 bilden die Prüfungsstoffabgrenzung I (§ 10a Abs. 6 StbG) und umfassen die in der Anlage A festgelegten Themenbereiche.Die Prüfungsgebiete 1 und 2 bilden die Prüfungsstoffabgrenzung römisch eins (Paragraph 10 a, Absatz 6, StbG) und umfassen die in der Anlage A festgelegten Themenbereiche.
(3)Absatz 3,Das Prüfungsgebiet 3 bildet die Prüfungsstoffabgrenzung II (§ 10a Abs. 7 StbG) und umfasst die nach der Verordnung der jeweiligen Landesregierung festgelegten Themenbereiche.Das Prüfungsgebiet 3 bildet die Prüfungsstoffabgrenzung römisch zwei (Paragraph 10 a, Absatz 7, StbG) und umfasst die nach der Verordnung der jeweiligen Landesregierung festgelegten Themenbereiche.
Im RIS seit
10.09.2013
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2013
Gesetzesnummer
20004685
Dokumentnummer
NOR40155824